• Über uns
  • Leistungen
    • Garten- Landschaftsbau
    • Hausmeisterdienste
    • Reinigungsdienste
    • Hochdruckreinigung
    • Winterdienst
  • Kontaktiere uns
  • Karriere
  • Bewertungen
  • Mehr
    • Über uns
    • Leistungen
      • Garten- Landschaftsbau
      • Hausmeisterdienste
      • Reinigungsdienste
      • Hochdruckreinigung
      • Winterdienst
    • Kontaktiere uns
    • Karriere
    • Bewertungen
  • Über uns
  • Leistungen
    • Garten- Landschaftsbau
    • Hausmeisterdienste
    • Reinigungsdienste
    • Hochdruckreinigung
    • Winterdienst
  • Kontaktiere uns
  • Karriere
  • Bewertungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haus & Gartenservice Oksza

Inhaberin: Alina Oksza
Potsdamer Straße 81, 14552 Michendorf, Deutschland
(Stand: 29.01.2026)


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen (z. B. Gartenpflege, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst, Hochdruckreinigung) zwischen Haus & Gartenservice Oksza („Anbieter“) und dem Kunden („Kunde“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.3 „Verbraucher“ und „Unternehmer“ werden im Sinne der gesetzlichen Definitionen verwendet.


§ 2 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme eines Angebots in Textform, (b) schriftliche/elektronische Auftragsbestätigung oder (c) tatsächliche Leistungserbringung nach Beauftragung.

2.3 Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der Leistung sind Angebot, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Auftragsbestätigung sowie ggf. ein Service Level/Leistungsplan.


§ 3 Leistungsarten, Mitwirkungspflichten, Subunternehmer

3.1 Der Anbieter erbringt je nach Auftrag (a) Dienstleistungen (laufende Tätigkeiten wie Reinigung, Unterhaltsreinigung, Hausmeisterkontrollgänge, Gartenpflege) und/oder (b) Werkleistungen (Erfolg geschuldete Leistungen, z. B. Zaun-/Pflaster-/Terrassenarbeiten, Montage, Aufbau).

3.2 Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Schlüssel/Transponder, Strom- und Wasseranschlüsse sowie ggf. Stellflächen rechtzeitig bereit und sorgt für freie, sichere Arbeitsbedingungen.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt der Anbieter.

3.4 Leistungsänderungen/Mehrleistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform (z. B. Nachtrag). Ist aus objektiven Gründen eine kurzfristige Anpassung erforderlich (z. B. Gefahrenabwehr/Winterdienst), informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, soweit möglich.

3.5 Das Zusammenrechnen, Aufnehmen, Verladen, Abfahren und die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen (insbesondere Grünschnitt, Heckenschnitt, Astwerk, Rasenschnitt, Laub, Wurzeln, Sträucher u. ä.) stellt – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – eine gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistung dar.


§ 4 Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

4.1 Preise ergeben sich aus dem Angebot/Vertrag. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

4.3 Der Anbieter kann bei größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen/Anzahlungen verlangen.

4.4 Standard-Stundensatz (sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt): 45,00 EUR netto je Arbeitsstunde je eingesetzter Arbeitskraft.

4.5 Entsorgung/Abfahren Grün- und Gartenabfälle (sofern nicht abweichend vereinbart): 75,00 EUR netto pro m³. (a) Die Volumenberechnung erfolgt nach Ladevolumen des verwendeten Fahrzeugs/Behälters oder nach nachvollziehbarer Schätzung vor Ort; (b) angefangene m³ können aufgerundet werden.

4.6 Gerät-/Maschineneinsatz, Verbrauchsmaterialien, Chemie, Streugut, Entsorgungsgebühren und sonstige Nebenkosten werden – sofern nicht im Angebot als pauschal enthalten ausgewiesen – nach tatsächlichem Aufwand bzw. gemäß vereinbarter Preis-/Materialliste berechnet.


§ 5 SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

5.1 Soweit der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist der Anbieter berechtigt, fällige Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos.

5.2 Vorankündigung („Pre-Notification“): Der Anbieter kündigt den Einzug grundsätzlich spätestens 7 Kalendertage vor Fälligkeit in Textform an, sofern nicht eine kürzere Frist vereinbart oder eine Vorankündigung durch wiederkehrende Rechnungsrhythmen eindeutig ist (z. B. monatliche Pauschale).

5.3 Rücklastschriftkosten: Entstehen dem Anbieter aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift (z. B. mangelnde Deckung, falsche Kontodaten, widersprochene Lastschrift ohne Rechtsgrund) Bankgebühren/Kosten, kann der Anbieter diese in nachgewiesener Höhe weiterberechnen.

5.4 Änderungen der Bankverbindung sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen.

5.5 Der Kunde kann ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit in Textform widerrufen. Bereits fällige Forderungen bleiben hiervon unberührt.

5.6 Für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel dürfen keine zusätzlichen Entgelte vereinbart/erhoben werden, soweit dies gesetzlich ausgeschlossen ist.


§ 6 Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

6.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

6.2 Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzubehalten, soweit die Voraussetzungen des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts vorliegen.

6.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Verbraucher, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

6.4 Der Kunde ist nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Termine, Zugang, höhere Gewalt

7.1 Termine/Leistungszeiträume sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Anbieter zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den Leistungsorten hat (inkl. vereinbarter Schlüssel-/Transponderregelung). Wartezeiten oder Mehrfahrten, die der Kunde zu vertreten hat, können als Mehraufwand berechnet werden.

7.3 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Streik) berechtigen den Anbieter, Termine angemessen zu verschieben.


§ 8 Abnahme (nur bei Werkleistungen)

8.1 Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung. Der Anbieter kann den Kunden zur Abnahme auffordern.

8.2 Gesetzliche Abnahmefiktion: Setzt der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels innerhalb der Frist, gilt das Werk als abgenommen.


§ 9 Mängel, Rüge, Nacherfüllung

9.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Anbieter hat grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung.

9.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen, damit der Anbieter prüfen und ggf. nacherfüllen kann. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

9.3 Bei Dienstleistungen (laufende Tätigkeiten) wird eine laufende Qualitätskontrolle/Leistungsdokumentation im Rahmen des Zumutbaren vereinbart; soweit ein Leistungsprotokoll/Checkliste Vertragsbestandteil ist, ist diese Grundlage der Leistungsbeurteilung.


§ 10 Haftung

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

11.1 Laufende Verträge (z. B. Unterhaltsreinigung, Winterdienstbereitschaft) werden – sofern nichts Abweichendes vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2 Beide Parteien können unbefristete Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, sofern nicht im Vertrag eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 12 Datenschutz

12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters.


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht.

13.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

  • Karriere
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum / Kontakt
  • Bewertungen
  • AGB

Haus & Gartenservice Oksza

Potsdamer Straße 81, 14552 Michendorf, Germany

Copyright © 2025 Haus & Gartenservice Oksza – Alle Rechte vorbehalten.

Unterstützt von

Diese Website verwendet Cookies.

Wir setzen Cookies ein, um den Website-Traffic zu analysieren und dein Nutzererlebnis für diese Website zu optimieren. Wenn du Cookies akzeptierst, werden deine Daten mit denen anderer Nutzer zusammengeführt.

AblehnenAnnehmen